Wenn ein Kind gravierende Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Schreiben hat, kann es unter Umständen sinnvoll sein, bei der Bewertung der Leistungen einen Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz anzustreben.
Je nach Bundesland gibt es verschiedene Maßnahmen, die sich in Art und Ausmaß unterscheiden.
Bei einem schulischen Nachteilsausgleich sollen Kinder mit Problemen im Lesen und/oder Schreiben im Rahmen ihrer Möglichkeiten bewertet werden. Hierunter versteht man Maßnahmen, die den “Nachteil” durch die LRS ausgleichen sollen.
Beim Notenschutz wird die Rechtschreibung und/oder die Leseleistung in einer Prüfung gar nicht bewertet. Notenschutz wird oft erst bei massiven Schwierigkeiten und einer gefährdeten Versetzung umgesetzt.
Welche Regelungen es gibt und worauf es beim Nachteilsausgleich und Notenschutz ankommt, können Sie hier im alphaPROF-Blog nachlesen.
Auf der nächsten Seite finden Sie außerdem eine Linkliste zu den einzelnen Erlassen der Bundesländer:
Aktuelle LRS-Erlasse der Bundesländer:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen