Individuelle Förderung ist in den Gesetzen und Erlassen vieler Bundesländer verankert. Sie ist sowohl ein Recht als auch eine Pflicht der Lehrkräfte. D.h. sie können und sollen ihren Ermessensspielraum zur individuellen Förderung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht nützen.
Dazu gehören verschiedene Maßnahmen der Differenzierung z.B.
- zur Verfügung stellen von Hefteinträgen als Kopie, wenn Kinder zu langsam oder unleserlich von der Tafel abschreiben können
- größere Schrift auf Arbeitsblättern
- Aufgabenstellungen möglichst kurz und klar formulieren
- Ermutigung und Wahrnehmen auch kleiner individueller Lernfortschritte uvm.
Die Regelungen zu Nachteilsausgleich und Notenschutz z.B. für Kinder mit LRS beziehen sich ausschließlich auf Situationen der Leistungserhebung.
Worauf es bei diesen Maßnahmen ankommt, können Sie im alphaPROF-Blog nachlesen.
Auch Links zu den Erlassen der einzelnen Bundesländer haben wir für Sie zusammengestellt.